Als approbierter Psychotherapeuten können wir mit privaten Krankenversicherungen abrechnen.
Als privat versicherte Person zahlen Sie die Rechnung selbst. Diese können Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und erhalten eine Rückerstattung der Kosten, sofern eine krankheitswertige Diagnose gestellt wurde. Dafür setzt sich die Krankenkasse mit uns in Verbindung. In der Regel muss von Ihnen ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Diesem Antrag wird unser Befund mit Diagnose beigelegt.
Als Selbstzahler benötigen Sie keine Krankenkasse, mit der wir oder Sie abrechnen.
Als Selbstzahler vereinbaren wir mit Ihnen den Stundensatz, im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Wir stellen die Rechnung direkt an Sie aus.
Das hat den Vorteil eines unbürokratischen Vorgangs. Zudem besteht keine Notwendigkeit eine psychische Diagnose an eine Krankenkasse zu übermitteln, was im Falle einer möglichen späteren Verbeamtung von Vorteil sein kann. Außerdem können auch psychische Probleme ohne Krankheitswert behandelt werden.
Wir können nur in Ausnahmefällen Psychotherapie für gesetzlich Versicherte anbieten.
Eine Möglichkeit ist, die Kosten als Selbstzahler selbst zu tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das Kostenerstattungsverfahren. Dafür müssen Sie nach Rücksprache mit ihrer gesetzlichen Versicherung nachweisen können, dass Sie von kassenärztlichen Vertragspsychotherapeuten nicht aufgenommen werden und deshalb darum bitten, die Kosten trotzdem zu übernehmen.
Die Kosten für Psychotherapie werden in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt.